Das Lieferkettengesetz – Herausforderungen und Chancen für Unternehmen

12. Mai 2022

14:00 - 15:00

Allgemein



Gemeinsam mit dem der IHK für Oberfranken richtetet das BF/M die Veranstaltung
„Das Lieferkettengesetz – Herausforderungen und Chancen für Unternehmen“ aus, zu der wir sehr gerne begrüßen würden.
Das Gesetz über die Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten – kurz Lieferkettengesetz – soll einen rechtlichen Rahmen schaffen, um im globalisierten Handel Verantwortung für Produktionsverfahren und Arbeitsbedingungen zu übernehmen. Über die Herausforderungen und Chancen für Ihr Unternehmen werden Sie hier bestens informiert!
Seien Sie dabei!

Termin:             Donnerstag, 12. Mai 2022, 14:00 Uhr
Ort:                    Webinar
Die Teilnahme ist kostenfrei für IHK-Mitgliedsunternehmen

Die Tagesordnung:
Begrüßung und Moderation durch:
Andreas Wandner, Leiter Referat Steuern, Finanzen, Handelsregister der IHK für Oberfranken Bayreuth und Jörgen Eimecke, Geschäftsführer BF/M-Bayreuth
Vortrag 1:
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – Das LKSG und seine Auswirkungen auf Unternehmen
– Betroffene Unternehmen
– Die Sorgfaltspflichten
– Die Umsetzung
Referentin: Rechtsanwältin Carla Everhardt, Associate Partner Rödl & Partner, Köln

Vortrag 2:
Der Entwurf der EU-Lieferkettenrichtlinie – Künftige Herausforderungen für Unternehmen
– Betroffene Unternehmen
– Die Sorgfaltspflichten
– Die Umsetzung
Referentin: Prof. Dr. Jessica Schmidt, LL.M. (Nottingham), Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches, europäisches und internationales Unternehmens- und Kapitalmarktrecht an der Universität Bayreuth
Anschließende Möglichkeit für individuelle Fragen.

Viele oberfränkische Unternehmen müssen sich derzeit mit den Vorgaben des neuen deutschen Lieferkettengesetze befassen. Betroffene Unternehmen müssen danach prüfen, inwiefern sich ihre Geschäftsaktivitäten nachteilig auf Menschenrechte auswirken, angemessene Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen und regelmäßig über diese Aktivitäten berichten.
Ab dem Jahr 2023 sind zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab dem Jahr 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, betroffen. Aber auch kleine und mittelständische Unternehmen sind zumindest indirekt betroffen, denn diese werden von den Geschäftspartnern in die Pflicht genommen – deshalb sollten auch sie sich schon jetzt intensiv mit den Neuregelungen beschäftigen.
Die Europäische Kommission hat zudem am 23. Februar 2022 zudem den Entwurf EU-Lieferkettenrichtlinie verabschiedet. Dabei werden weite Teile des bereits bestehenden deutschen Lieferkettengesetzes und die darin enthaltenen Sorgfaltspflichten nochmals verschärft.

Bitte melden Sie sich hier an: Link zur Anmeldung
Gerne dürfen Sie diese Einladung an Interessierte weiterleiten.
Wir freuen uns auf Sie!